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Handlungsprinzipien

Was uns am Herzen liegt

Im Juni 2000 erließ die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) spezielle Richtlinien für multinationale Unternehmen.
Basierend darauf befolgen alle Arbeitnehmer im Netzwerk der Saint-Gobain Glass Solutions in Europa – und generell in der Saint-Gobain-Gruppe –die gleichen Handlungsgrundsätze, die unserem Unternehmen sehr am Herzen liegen.

Unsere vier Grundsätze umfassen:

1. Achtung der Gesetze
Die Unternehmen der Gruppe befolgen in jeder Hinsicht die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, die in dem jeweiligen Land bzw. in den Ländern gelten, in denen Sie tätig sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt nachfolgenden Punkten:
Allen Gesellschaften der Gruppe sind Handlungen untersagt, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Sie lehnen jede Form der Finanzierung von Parteien oder anderen politischen Aktivitäten ab, auch wenn die lokalen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Jede Form der aktiven oder passiven Korruption bei nationalen oder internationalen Transaktionen ist untersagt. Die Gesellschaften der Gruppe dürfen mit Blick auf die nachfolgend aufgeführten Handlungsprinzipien keine Gesetzeslücken oder Unzulänglichkeiten ausnutzen, um von den Praktiken der Gruppe abzuweichen.

2. Achtung der Umwelt
Die Unternehmen der Gruppe betreiben aktiven Umweltschutz. Die Arbeitsabläufe an ihren Produktionsanlagen richten sie so ein – unabähngig davon, an welchem Standort sie sich befinden -, dass sich messbare umweltrelevante Zielwerte bestimmen, feststellen und regelmäßig kontrollieren lassen. Sie bemühen sich darum, die wichtigsten aussagefähigen Umweltindikatoren ihrer Produktionsanlagen an das Niveau vergleichbarer Anlagen der Gruppe anzupassen, gegebenenfalls über die Anforderungen der geltenden lokalen Gesetzesbestimmungen hinaus.

3. Achtung der Gesundheit und Arbeitssicherheit
Die Unternehmen der Gruppe ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz optimal zu gewährleisten. Sie definieren eine Politik der Gefahrenvermeidung, sorgen für deren Umsetzung und Überprüfung. Sie wenden diese Politik bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei den Mitarbeitern von Fremdfirmen an, soweit diese Arbeiten an den Produktionsanlagen der Gruppe auszuführen haben. Sie bemühen sich darum, die wichtigsten aussagefähigen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsindikatoren ihrer Produktionsanlagen an das Niveau vergleichbarer Anlagen der Gruppe anzupassen, gegebenenfalls über die Anforderungen der geltenden lokalen Gesetzesbestimmungen hinaus.

4. Achtung der Mitarbeiterrechte
Die Unternehmen der Gruppe achten sorgfältig auf die Einhaltung der Mitarbeiterrechte. Sie fördern einen aktiven Dialog mit ihren Mitarbeitern. Ohne Einschränkung und auch wenn die geltenden lokalen Gesetze es zulassen, gilt: Zwangs- und Kinderarbeit sowohl direkt als auch indirekt über Fremdfirmen im Rahmen der Ausführung von Arbeiten an den Produktionsanlagen der Gruppe, sind untersagt. Die Unternehmen der Gruppe dürfen sich in keiner Weise diskriminierend gegenüber ihren Mitarbeitern verhalten, weder beim Auswahlverfahren, bei der Einstellung, im beruflichen Alltag noch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.